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Barrierefreiheit

Zugänglichkeit als Qualitätsmerkmal

Während in der Architektur barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten schon seit langem geschaffen werden, wird dieses Prinzip heute auch für Informations- und Dienstleistungen angewendet. Barrierefreies Internet (engl. Web Accessibility) bezeichnet Internet-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Betroffen sind dabei sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Nutzer mit technischen (z.B. Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) sowie Suchmaschinen-Spider.
Durch diese individuell sehr unterschiedlichen Barrieren kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht erreicht werden. Gesprochen wird daher auch von Barrierearmut oder besser noch von Zugänglichkeit.

Grundsätzlich profitiert jeder Internetnutzer, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, von leicht nutz- und aufnehmbaren Inhalten. Zugänglichkeit ist daher ein grundsätzliches Qualitätsmerkmal einer Website.

Folgende Prinzipien können als Eckpfeiler der Gestaltung zugänglicher Webseiten und Internetanwendungen gelten:

  • Erreichbarkeit – kann ich Informationen auch unter gewissen Einschränkungen aufnehmen? (für Menschen mit Sehbehinderung oder Benutzer mit mobilen Endgeräten (PDA, Handheld))
  • Bedienbarkeit – ist die Anwendung z.B. auch ohne Maus bedienbar?
  • Orientierung und Navigation – gelingt es mir die Navigationsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen und mich leicht innerhalb der Site zu orientieren?
  • Verständlichkeit – werden die Inhalte verständlich formuliert und klar strukturiert angeboten? (für Kinder und alte Menschen sowie Suchmaschinen)

Aufwand

Wird der Punkt „Zugänglichkeit“ bei der Konzeption eines Webprojektes berücksichtigt ist der Aufwand kaum höher als bei einem herkömmlichen Projekt.
Die nachträgliche Implementierung von barrierearmen Konzepten in ein bestehendes Webprojekt kann dagegen u.U. sehr aufwändig sein.

Gesetzeslage

Seit dem 1. Mai 2002 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) in Kraft. Es schreibt Bundesbehörden und Behörden, die Bundesrecht ausführen vor, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Gewerbliche Betreiber von Websites werden aufgefordert, dasselbe zu tun. In den USA müssen Behörden schon seit längerem ihre Websites barrierefrei umsetzen (Anti-Diskriminierungsgesetz, Artikel 508).

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