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Während in der Architektur barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten schon seit langem geschaffen werden, wird dieses Prinzip heute auch für Informations- und Dienstleistungen angewendet. Barrierefreies Internet (engl. Web Accessibility) bezeichnet Internet-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Betroffen sind dabei sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Nutzer mit technischen (z.B. Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) sowie Suchmaschinen-Spider.
Durch diese individuell sehr unterschiedlichen Barrieren kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht erreicht werden. Gesprochen wird daher auch von Barrierearmut oder besser noch von Zugänglichkeit.
Grundsätzlich profitiert jeder Internetnutzer, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, von leicht nutz- und aufnehmbaren Inhalten. Zugänglichkeit ist daher ein grundsätzliches Qualitätsmerkmal einer Website.
Folgende Prinzipien können als Eckpfeiler der Gestaltung zugänglicher Webseiten und Internetanwendungen gelten:
Wird der Punkt „Zugänglichkeit“ bei der Konzeption eines Webprojektes berücksichtigt ist der Aufwand kaum höher als bei einem herkömmlichen Projekt.
Die nachträgliche Implementierung von barrierearmen Konzepten in ein bestehendes Webprojekt kann dagegen u.U. sehr aufwändig sein.
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) in Kraft. Es schreibt Bundesbehörden und Behörden, die Bundesrecht ausführen vor, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Gewerbliche Betreiber von Websites werden aufgefordert, dasselbe zu tun. In den USA müssen Behörden schon seit längerem ihre Websites barrierefrei umsetzen (Anti-Diskriminierungsgesetz, Artikel 508).
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